Entsprechend unseres großen Einzugsgebietes sind die Anforderungen an den Öffentlichen Personennahverkehr komplex!
Um dieses Feld zugänglicher zu machen, haben wir im Folgenden die häufigsten Fragen beantwortet:
Wer befördert und wann?
Die Schülerbeförderung erfolgt durch den regionalen Linienverkehr.
Der Unterricht am EBG findet zwischen 8.15 Uhr und spätestens 16.10 Uhr statt, sodass dementsprechende Verbindungen gewählt werden müssen.
Am einfachsten erhält man Ab- und Anfahrtszeiten im Internet unter:
Hier finden sich auch aktuelle Änderungen, z. B. durch Schienenersatzverkehr, daher empfiehlt sich ein Blick auf diese Seiten auch dann, wenn man die Aushangfahrpläne beachtet.
Was ist, wenn mein Bus/Zug nicht kommt?
Eine Wartezeit von 30 Minuten wird vorausgesetzt; bei widrigen Wetterverhältnissen 20 Minuten.
Sollte dann noch immer keine Verbindung bestehen, gehen die Schülerinnen und Schüler nach Hause. Sie versuchen jedoch die nächstmögliche Verbindung zu nutzen. Ist dies aus wegetechnischen Gründen nicht möglich, wird dies auf der Entschuldigung vermerkt.
Auch wenn das Fehlen am ÖPNV liegt, muss der verpasste Unterrichtsstoff nachgeholt werden.
Welchen Weg soll ich zur Schule nehmen?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schüler aus verschiedensten Gründen, etwa um Fußwege zu ersparen, Umwege im Netz des ÖPNV fahren!
Hiervon ist deutlich abzuraten, da dieses Verhalten den Versicherungsschutz gefährden kann. Zudem werden so häufig Fahrgäste benachteiligt, die auf die Kapazitäten bestimmter Busse angewiesen sind.
Was muss ich vielleicht in Kauf nehmen?
Im ländlichen Raum ist die Versorgung im Bereich ÖPNV leider nicht immer mit urbanen Gegebenheiten vergleichbar!
Eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten an der Schule gilt gesetzlich als zumutbar, an Umsteigehaltestellen bis zu 70 Minuten. Ein Schulweg von bis zu 3 km kann zu Fuß gilt als zumutbar.
An wen melde ich mich bei Schwierigkeiten?
Der Neckar-Odenwald-Kreis hat für Probleme und Anregungen unter Tel. 06261 84 -4444 eine Hotline zur Schülerbeförderung eingerichtet!
Zudem zeigt die Erfahrung, dass es bei Schwierigkeiten ratsam ist, sich als Kunde an das befördernde Unternehmen zu wenden und das Problem genau zu schildern, d. h. Linie, Zeit, Haltestelle, Fahrer usw. zu nennen, damit eine Verbesserung erreicht werden kann.
Erhalte ich immer einen Beförderungszuschuss?
Notwendig sind nur die Beförderungskosten vom Wohnort bis zur nächstgelegenen öffentlichen Schule derselben Schulart.
Nächstgelegene öffentliche Schule derselben Schulart im Sinne dieser Bestimmung ist diejenige, an der der gleiche Abschluss wie an der besuchten Schule erreicht werden kann. Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.neckar-odenwald-kreis.de
Was ist die sogenannte "3. Kind-Regelung"?
Falls für zwei Geschwister bereits Fahrkarten bezahlt werden, kann das 3. Geschwisterkind auf Antrag (Formular im Sekretariat erhältlich) von den Fahrtkosten zur Schule befreit werden.
Die Befreiung erfolgt nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung (am besten zu Schuljahresbeginn). Bitte beachten Sie, dass sich hier diebürokratischen Modalitäten ändern können und informieren Sie sich ggf. über Neuerungen.